Allgemeine Geschäftsbedingungen
Oktober 2023
1. Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nachfolgend als AGB und pack&weg! (eine Marke der SUXESS LOGISTIC GmbH) als pack&weg! bezeichnet. Soweit sich aus den AGB nichts anderes ergibt, gelten für Österreich die AÖSp (Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen) in der jeweils gültigen Fassung. Sollte ein Teil dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen aufrecht.
Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von pack&weg! erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbeziehungen sind nur wirksam, wenn pack&weg! diese schriftlich bestätigt.
2. Angebote und Vertragsschluss
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung durch pack&weg!.
Für alle Angaben über Qualität, Farbe, Mengen, Maße und Gewichte gelten die handelsüblichen Toleranzen. Berechnet wird die gelieferte Menge; Teillieferungen sind nach Ankündigung des Verkäufers zulässig.
Verweigert der Vertragspartner die Annahme der bestellten Ware, so fallen ihm hierdurch entstandene Kosten zur Last.
3. Preise
Maßgebend sind die in der Auftragsbetätigung von pack&weg! genannten Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Für Aufträge ohne Preisvereinbarung gelten unsere am Liefertag gültigen Listenpreise.
4. Liefer- und Leistungszeit
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform.
Unwesentliche Abweichungen zwischen bestellter und gelieferter Ware sowie produktionsbedingte Mengenabweichungen gelten als vom Vertragspartner genehmigt. pack&weg! ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern hierfür ein sachlicher Grund vorliegt. Verweigert der Vertragspartner die Annahme von bestellter Ware fallen ihm hierdurch entstehende Kosten zur Last.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, auch im eigenen Betrieb, die pack&weg! oder deren Unterlieferanten, beauftragte Spediteure und Paketdienste die Bewirkung der Leistung erheblich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Energiemangel, Versagen der Verkehrsmittel etc., führen zur Aussetzung der Leistungsverpflichtung bzw. Lieferfristen.
Sie berechtigen pack&weg! die Lieferung/Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird pack&weg! von ihrer Leistungsverpflichtung frei, so kann der Auftraggeber daraus keine Schadensersatzansprüche ableiten.
Kommt pack&weg! in Lieferverzug, kann der Auftraggeber nach Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist (wenigstens zwei Wochen) vom nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten. Bereits erfolgte Teillieferungen sind vom Rücktritt ausgeschlossen, es sei denn, sie bleiben für den Auftraggeber unverwendbar. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen, ausgenommen in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; in jedem Fall bleibt ein Schadenersatzanspruch auf den Wert der Gesamtlieferung beschränkt.
Sämtliche Lieferungen verstehen sich ab Herstellerort (ex works). Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Auftraggebers. Sofern keine besondere Anweisung erteilt wurde, wählt pack&weg! die Versandart nach billigem Ermessen. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und zu dessen Kosten abgeschlossen.
5. Nachnahmezustellung
pack&weg! bietet über ihr Netz an verschiedenen Logistikpartnern für verschiedene, bei pack&weg! zu erfragende Bestimmungsorte und unter Erhebung eines Zuschlags, einen Nachnahmeservice an.
Der Nachnahmebetrag ist in dem Frachtbrief ausschließlich entweder in EURO oder anderenfalls in der Währung des Bestimmungslandes anzugeben, bzw. wie dies pack&weg! oder dessen beauftragtes Subunternehmen vorschreibt.
Der eingetragene Nachnahmebetrag ersetzt in keinem Fall die Wertangabe und begründet daher keine Höherhaftung für Verlust oder Schäden am Gut. Sofern die Währung des in dem Frachtbrief eingetragenen Nachnahmebetrags sich von der Währung desjenigen Betrags unterscheidet, den pack&weg! bzw. dessen beauftragter Subunternehmer beim Empfänger einzieht und/oder an den Versender auszahlt, erfolgt die Umrechnung auf der Grundlage des Wechselkurses, der von pack&weg! und dessen Subunternehmer als angemessen erachtet wird.
6. Zustellung Allgemein
Die Zustellung von Sendungen erfolgt an den Empfänger oder sonstige Personen, von denen nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind. Hierzu zählen insbesondere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen und Nachbarn.
pack&weg! und dessen Subunternehmen dürfen elektronische Hilfsmittel zum Nachweis der Zustellung einsetzen. Der Versender erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass die Reproduktion der mit dem elektronischen Zustellverzeichnis aufgezeichneten Unterschrift als Abliefernachweis bei entsprechend eingesetztem Subunternehmen gilt.
7. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über sobald die Sendung zwecks Versendung das Lager von pack&weg! verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden von pack&weg! unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
Bei etwaigen Rücksendungen durch den Auftraggeber trägt dieser die Gefahr bis zur Übergabe der Ware in den Geschäftsräumen von pack&weg!.
8. Gewährleistung
pack&weg! gewährleistet, dass die Produkte frei von Mängeln sind. Weist die Erfüllung durch pack&weg! dennoch vertragswesentliche Mängel auf, so ist der Vertragspartner verpflichtet, pack&weg! diese Mängel unverzüglich anzuzeigen. pack&weg! ist in diesem Fall berechtigt, diese Mängel zu beseitigen. Verstößt der Vertragspartner gegen die Anzeigepflicht, so sind andere Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Sofern die Beseitigung des Mangels nicht gelingt, kann der Vertragspartner Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
9. Eigentumsvorbehalt
Die von pack&weg! gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises deren Eigentum. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, vor vollständiger Bezahlung über die Ware zu verfügen. Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen hat der Vertragspartner auf diesen Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und pack&weg! unverzüglich darüber zu unterrichten.
10. Subunternehmen
pack&weg! ist berechtigt Sendungen selbst zu transportieren, bzw. für den Transport Subunternehmen zu beauftragen oder das Transportnetz großer international tätiger Unternehmen und Fluggesellschaften zu verwenden. Bei Verwendung eines international tätigen Unternehmens sind die Versandscheine (bzw. Frachtbriefe, Konossamente etc.) des jeweiligen Unternehmens zu verwenden.
11. Haftung
Für Sendungen, die durch pack&weg! transportiert werden bzw. deren Transport durch pack&weg! vermittelt wird, gelten die allgemein gültigen internationalen Abkommen:
Flugverkehr: Warschauer Abkommen und Montrealer Abkommen
Landverkehr: CMR-Übereinkommen
Es wird keine Haftung für indirekte Schäden und Folgekosten (z. B. rein wirtschaftliche Verluste, Gewinneinbußen etc.) akzeptiert. Schadensmeldungen müssen innerhalb der in diesen internationalen Abkommen bzw. in den Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp) vermerkten Fristen erfolgen.
pack&weg! haftet nicht für Unterbrechungen oder Störungen der Serviceleistungen, deren Ursachen nicht in dem alleinigen Verantwortungsbereich von pack&weg! liegen. Beispiele hierfür sind Störungen der Transportwege in der Luft oder zu Lande, z.B. wegen besonderer Witterungsbedingungen, Feuer, Überschwemmung, Krieg, Feindseligkeiten und öffentliche Unruhen, Handlungen staatlicher oder sonstiger Behörden und Arbeitskämpfe oder Verpflichtungen (sei es seitens pack&weg!, seiner Vertreter, Subunternehmer oder Dritter).
Auch bei einer aktiven Hilfestellung bei der Verpackung der Ware durch pack&weg! obliegt die endgültige Prüfung einer entsprechend für die jeweilige Ware korrekte Verpackung (Innenverpackung sowie Außenverpackung und Füllmaterial) dem Kunden und Auftraggeber.
Im Übrigen gelten unsere aktuellen Verpackungsrichtlinien.
pack&weg! haftet nur für Schäden, sofern ihr vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln
nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
12. Beförderungsbedingungen und Beschränkungen
Der Kunde hat darauf zu achten, dass alle versendeten Waren mit den für den Transport nötigen Frachtdokumenten (z. B. Frachtbrief, Rechnung, Ursprungszeugnis etc.) ausgestattet sind.
Waren bzw. Güter, deren Transport nicht im Transportnetz eines üblichen Subunternehmers bzw. bei pack&weg! transportiert werden dürfen sind insbesondere Güter von sehr hohem Wert, Kunstgegenstände und Antiquitäten, Edelsteine und Edelmetalle jeglicher Art, Geld, Briefmarken, Unikate, Prepaid Karten, Gutscheine, Sparbücher, Aktienzertifikate, Schecks oder andere begebbare Wertpapiere, sowie gefährliche Güter, wie z.B. Güter, die Menschen oder Tiere gefährden bzw. andere zur Beförderung an pack&weg! oder an einen Subunternehmer übergebene Waren beschmutzen oder beschädigen können.
pack&weg! und die Subunternehmer von pack&weg! können die Beförderung von Waren und Gütern einstellen, wenn die oben angeführten Beschränkungen nicht eingehalten wurden.
Der Kunde haftet für die Richtigkeit der Angaben auf allen Dokumenten und verpflichtet sich, die Aus- und Einfuhrbestimmungen der jeweiligen Staaten einzuhalten.
Der Versender ist für die Zahlung sämtlicher Kosten, die durch eine solche Beförderungseinstellung entstehen, verantwortlich, insbesondere für die Weiterleitungs-, Entsorgungs-, Rücksendungs-, Lagerungs- oder Verwaltungskosten sowie gegebenenfalls sämtliche Zölle und Steuern. In keinem dieser Fälle werden Transportkosten jeglicher Art von pack&weg! erstattet.
Weiter behält sich pack&weg! und seine Vertragspartner das Recht vor, Sendungen zu öffnen und zu überprüfen, ob die Bedingungen eingehalten wurden.
Im Rahmen der sicherheitstechnischen Prüfung ist auch eine Durchleuchtung der Sendungen mit Röntgenstrahlung durch die Vertragspartner von pack&weg! möglich. Hierbei kann es auch bei sachgemäßer Durchführung zu Schäden an strahlungsempfindlichen Gütern kommen.
12.1 Beförderung von Gefahrgut
pack&weg! befördert nur Gefahrgut welches als LQ gem. 3.4 ADR, EQ gem. 3.5 ADR oder nach den Bestimmungen gem. 1.1.3.6.ADR vorbereitet, markiert, gekennzeichnet und Dokumentiert wurde und nach diesen Bestimmungen befördert werden kann.
Für alle anderen Gefahrgüter muss eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden.
Wenn keine definitive Vereinbarung zum ausschließlichen Straßentransport besteht, kann jede Sendung auch im Lufttransport befördert werden.
Versender von gefährlichen Gütern sind dann verpflichtet, alle Sendungen gemäß den Bestimmungen der IATA-DGR (in der jeweils gültigen Fassung) vorzubereiten.
Dies schließt das verpacken, markieren, kennzeichnen und die Erstellung einer DGD mit ein.
Der Versender ist gemäß den Bestimmungen des GGBG, der ICAO-TI und der IATA-DGR in der Verantwortung und wird im Falle von durch sein Fehlverhalten entstandenen Verzögerungen, Un-oder Vorfällen zur Verantwortung gezogen.
13. Zollamtliche Abfertigung
pack&weg! bzw. die allenfalls beauftragen Subunternehmer übernehmen die zollamtliche Abfertigung. Die Kosten (z. B. Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Abfertigungskosten etc.) werden dem Kunden in Rechnung gestellt. pack&weg! behält sich das Recht vor, vorfinanzierte Kosten, die der Empfänger und Vertragspartner des Kunden im Ausland nicht übernimmt, dem Kunden (Absender) in Rechnung zu stellen. Der Kunde haftet für alle Schäden, die sich aus fehlerhaften Dokumenten ergeben.
14. Zahlungsbedingungen
Für an pack&weg! zahlbare Beträge werden ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Erhalt der Zahlung Zinsen fällig, und zwar in Höhe des gesetzlichen Satzes, mindestens aber in Höhe von jährlich 9%. Darüber hinaus kann pack&weg! eine Säumnisgebühr von bis zu 15 € erheben.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, außer bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.
15. Datenschutz
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003).
pack&weg! speichert und verarbeitet folgende Datenkategorien:
Personenstammdaten (Vor- und Nachname bzw. Firma)
Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail- Adresse, Fax)
Adressdaten (postalische Anschrift)
die vom Versender oder Empfänger im Zusammenhang mit eine, durchgeführten bzw. durchzuführenden Transport angegeben werden. Die Weitergabe der Daten erfolgt ausschließlich an die von uns mit dem Transport und Zustellung der Sendung beauftragten Partnerunternehmen.
16. Geltendmachung von Ansprüchen
Alle Ansprüche an pack&weg! müssen pack&weg! gegenüber unverzüglich schriftlich und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen geltend gemacht werden. Ungeachtet dessen verjähren alle Ansprüche gegen pack&weg!, wenn diese Ansprüche nicht innerhalb eines Jahres, in Österreich und in der Schweiz innerhalb von acht Monaten, nach dem Zustelltag oder, im Falle der Nichtzustellung, ab dem Tag, an dem das Gut hätte abgeliefert werden müssen, gerichtlich geltend gemacht werden.
Eine Sendung wird erst dann als verloren betrachtet, wenn sie nicht innerhalb von 30 Tagen, bei grenzüberschreitenden Beförderungen 40 Tagen, bei pack&weg! aufgefunden wurde. Diese Bestimmung kommt nicht zur Anwendung, falls aufgrund zwingender Vorschriften andere Regelungen gelten.
17. Gerichtsstand und Teilnichtigkeit
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Wien.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit dieses Vertrages und der übrigen Bestimmungen zur Folge. Die unwirksame Bestimmung ist durch die jeweiligen gesetzlichen Regelungen zu ersetzten.